Die Auslandsverwendungszuschlagsverordnung (AuslVZV) der Bundesrepublik Deutschland ist eine Rechtsverordnung, die die Zahlung von Auslandsverwendungszuschlag für Beschäftigte des Bundes regelt.

Geschichte

Vorgänger der heutigen Verordnung war die Verordnung über die Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlages vom 9. August 1993 (BGBl. 1993 I S. 1467), die mit Wirkung vom 1. Juli 1992 in Kraft trat. Die ursprüngliche Höhe des Auslandsverwendungszuschlags wurde in drei Stufen bemessen. Die Tagessätze betrugen 50, 100 oder 150 Deutsche Mark.


Patentanmeldungen International Anmeldestrategie ppt herunterladen

PDF kann es so einfach sein, geld weltweit zu versenden? PDF

Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten evergabe.de

Bei Auslandsüberweisungen bis zu 90 sparen! YouTube

BASS 2024/2025 1102 Nr. 56 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen