Die Auslandsverwendungszuschlagsverordnung (AuslVZV) der Bundesrepublik Deutschland ist eine Rechtsverordnung, die die Zahlung von Auslandsverwendungszuschlag für Beschäftigte des Bundes regelt.
Geschichte
Vorgänger der heutigen Verordnung war die Verordnung über die Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlages vom 9. August 1993 (BGBl. 1993 I S. 1467), die mit Wirkung vom 1. Juli 1992 in Kraft trat. Die ursprüngliche Höhe des Auslandsverwendungszuschlags wurde in drei Stufen bemessen. Die Tagessätze betrugen 50, 100 oder 150 Deutsche Mark.




